Fortbildungspunkteportal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

 
   
 
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Herzlich Willkommen im Fortbildungspunkteportal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Mit dem Inkrafttreten der Fortbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker am 01.01.2006 wurde in Baden-Württemberg die Möglichkeit geschaffen, ein Fortbildungszertifikat zu erwerben. Alle Fortbildungsmaßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt besucht und durchgeführt wurden, können auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden. Alle Angehörigen der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg können ein Fortbildungspunktekonto zur Verwaltung und Beantragung Ihrer Fortbildungspunkte führen.

Sämtliche Fortbildungsmaßnahmen können nach erfolgreicher Anmeldung (Teilnehmer-Login) online über das Fortbildungsportal eingegeben, bzw. aus den von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg akkreditierten Fortbildungsmaßnahmen ausgewählt werden.

Seit dem 01.01.2008 können auch Angehörige der Pharmazeutischen Assistenzberufe (Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten) und seit dem 01.01.2011 auch Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte an der freiwilligen Punktefortbildung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg teilnehmen. Diese Berufsgruppen haben ebenfalls die Möglichkeit, das Fortbildungspunkteportal zur Beantragung und Verwaltung Ihrer Fortbildungspunkte zu nutzen.

Vorteile des Fortbildungspunkteportals:

  • kontinuierliche Erfassung der Fortbildungspunkte
  • jederzeit Information über den aktuellen Punktestand
  • jederzeit abrufbare detaillierte Aufstellung der von Ihnen besuchten Fortbildungsmaßnahmen

Wie kommen die Fortbildungspunkte auf das Konto?

Alle Fortbildungsmaßnahmen sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern online über das Fortbildungspunkteportal einzugeben bzw. aus den von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg bereits akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen auszuwählen. Für nicht akkreditierte Veranstaltungen stehen Online-Formulare unter der jeweiligen Fortbildungsmaßnahmengruppe der Gruppen 1 bis 9 (Seminare, Kongresse (national/international), Vorträge einschließlich Diskussion, eigene Vorträge, fachliche Moderation, eigene Autorenschaft, nebenberufliche Lehrtätigkeit, Hospitationen/Praktika, strukturierte interaktive Fortbildungen, innerbetriebliche Fortbildungen und Selbststudium) bereit.

Die Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie die Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates über das Fortbildungspunkteportal sind für Apothekerinnen und Apotheker kostenfrei. Für die Angehörigen der pharmazeutischen Assistenzberufe sowie für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben. Ebenfalls wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Erreichen der geforderten Punkte, das Fortbildungszertifikat automatisch von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erteilt und zugeschickt. Zusätzlich erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der besuchten Fortbildungsmaßnahmen.

Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Landesapothekerkammer wird mit dem Datum der zuletzt besuchten Fortbildungsmaßnahme ausgestellt und ist drei Jahre lang gültig. In dieser Zeit können von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederum Fortbildungspunkte gesammelt und für ein neues Fortbildungszertifikat beantragt werden.

Weitere Informationen sowie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen, finden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Punktefortbildung hier

Veranstalter von Fortbildungsmaßnahmen erhalten über das Fortbildungspunkteportal die Möglichkeit, ihre Fortbildungsmaßnahmen zur Akkreditierung bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg einzureichen. Hier geht es direkt zur Akkreditierung

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