Herzlich Willkommen im Fortbildungspunkteportal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Mit dem Inkrafttreten der Fortbildungsordnung am 01.01.2006 wurde in Baden-Württemberg die Möglichkeit geschaffen, ein Fortbildungszertifikat zu erwerben. Alle Fortbildungsmaßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt besucht und durchgeführt wurden, können auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden.
Alle Angehörigen der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg können ein
Fortbildungspunktekonto zur Verwaltung und Beantragung Ihrer Fortbildungspunkte führen.
Sämtliche Fortbildungsmaßnahmen können nach erfolgreicher Anmeldung (Teilnehmer-Login) online über das Fortbildungsportal eingegeben, bzw. aus dem von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg akkreditierten Fortbildungsmaßnahmen ausgewählt werden.
Ab 01.01.2008 können auch Angehörige der Pharmazeutischen Assistenzberufe (Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten) an der freiwilligen Punktefortbildung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg teilnehmen.
Vorteile des Fortbildungspunkteportals:
- kontinuierliche Erfassung der Fortbildungspunkte
- jederzeit Information über den aktuellen Punktestand
- jederzeit abrufbare detaillierte Aufstellung der von Ihnen besuchten Fortbildungsmaßnahmen
Wie kommen die Fortbildungspunkte auf das Konto?
Alle Fortbildungsmaßnahmen sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern online über das Fortbildungspunkteportal einzugeben bzw. aus den von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg bereits akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen auszuwählen. Für nicht akkreditierte Veranstaltungen stehen Online-Formulare unter der jeweiligen Fortbildungsmaßnahmengruppe der Gruppen 1 bis 9 (Seminare, Kongresse (national/international), Vorträge einschließlich Diskussion, eigene Vorträge, fachliche Moderation, eigene Autorenschaft, nebenberufliche Lehrtätigkeit, Hospitationen/Praktika, strukturierte interaktive Fortbildungen, innerbetriebliche Fortbildungen und Selbststudium) bereit.
Die Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie die Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates über das Fortbildungspunkteportal sind Apothekerinnen und Apotheker kostenfrei.
Ebenfalls wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Erreichen von 150 Punkten, das Fortbildungszertifikat automatisch von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erteilt und zugeschickt. Zusätzlich erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der besuchten Fortbildungsmaßnahmen.
Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Landesapothekerkammer ist drei Jahre lang gültig.
In dieser Zeit können von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederum 150 Fortbildungspunkte gesammelt werden und ein neues Fortbildungszertifikat beantragt werden.
Weitere Informationen zur freiwilligen Punktefortbildung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg finden Sie in unserem Infoblatt "Häufig gestellte Fragen zum Freiwilligen Fortbildungszertifikat der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für Apothekerinnen und Apotheker".
Veranstalter von Fortbildungsmaßnahmen erhalten über das Fortbildungspunkteportal die Möglichkeit, ihre Fortbildungsmaßnahmen zur Akkreditierung bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg einzureichen.
Hier geht es direkt zur Akkreditierung
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